Domain-Registrierung
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DNS-Namen werden in Domains verwaltet. Eine Voraussetzung, DNS-Namen
im Internet bekannt zu machen, ist die Registrierung der zugehörigen
Domain.
Motivation
Prinzipiell sind Teilnehmer im Internet auch ohne Domain-Namen erreichbar
- die korrekte IP-Adresse genügt in den meisten Fällen.
Die numerischen IP-Adressen lassen sich aber im Allgemeinen deutlich
schwerer merken als aussagekräftige Namen. Den oder die eigenen
Server über Namen zugänglich zu machen ist deshalb unabdingbare
Voraussetzung für einen erfolgreichen Internetauftritt.
Eine einfache und billige Möglichkeit besteht darin, in einer
existierenden Domain eine Subdomain einzutragen. Angenommen, die fiktive
Firma Beispiel-GmbH verwendet die Domain ihres Service-Providers ISP.
Dann könnte der Name der Domain folgendermaßen aussehen:
www.beispiel-gmbh.isp.com. Eine Registrierung ist hier nicht erforderlich,
da grundsätzlich (mit einigen Ausnahmen) nur Domains registriert
werden, die unmittelbar unterhalb einer Top Level Domain liegen.
Normalerweise sind aber eigenständige Namen erwünscht (z.B.
www.beispiel-gmbh.de). In diesem Fall muss eine Domain bei einer Registrierungsorganisation
- einem Domain Name Registrar - registriert werden. Dadurch wird zum
einen sichergestellt, dass alle formalen Regeln eingehalten werden
und zum anderen garantiert, dass niemand sonst diese Domain verwendet.
Registrierungsorganisationen
Ein Network Information Center ist eine Organisation, die Domains
verwaltet. Ein Domain Name Registrar fungiert als Schnittstelle zwischen
der Registry und dem Registrant.
Als Registrant wird der Endkunde bezeichnet, also derjenige, der
eine bestimmte Domain tatsächlich registrieren möchte. Aus
rechtlichen oder anderen Gründen kann diese Bezeichnung national
ungebräuchlich sein, in Deutschland spricht man etwa vom Domaininhaber
(englisch Domain Holder) oder auch vom Owner-C.
Konnektierung
Eine Domain-Registrierung alleine reicht nicht aus, um Domainnamen
im Internet zu publizieren. Zunächst muss jede Domain auf einem
oder mehreren Nameservern in einer Zonendatei vorhanden sein. Dann
muss in der Zone, die die übergeordnete Domain enthält,
ein Verweis (Delegation) auf diese Nameserver eingetragen werden.
Mit einer Domain-Registrierung sind daher immer Einträge in
den übergeordneten Nameservern verbunden. Die erforderlichen
NS Resource Records trägt der Registrar in Zusammenspiel mit
der verantwortlichen Registry normalerweise in diese übergeordneten
Server automatisch ein. Bei der Registrierung muss der Auftraggeber
dazu die - meist eigenen oder von seinem Provider zur Verfügung
gestellten - Nameserver angeben, auf denen die neue Domain autoritativ
abliegt. In der Regel überprüft der Registrar vor dem Registrieren
diese Angaben, um sicherzustellen, dass die Delegation nicht ins Leere
zeigt.
Bei kleineren Domains, die nur sehr wenige Resource Records enthalten,
kann bei einigen Top- oder Second Level Domains (wie z.B. .de) auf
separate Nameserver verzichtet werden. Die Resource Records können
dann direkt vom Domain-Registrar auf dessen eigenen Nameservern hinterlegt
werden.
Vor einer Registrierung zu klärende Fragen
Auswahl eines Namens
Als erstes müssen der Name der Domain und die übergeordnete
Domain (meist eine Top-Level-Domain wie z.B. .com oder .de) festgelegt
werden. Hierbei sollte geprüft werden, ob möglicherweise
Rechte Dritter verletzt werden (z.B. registrierte Markennamen). In
jedem Namen können Buchstaben, Ziffern oder Bindestriche enthalten
sein, wobei nicht zwischen Groß- und Kleinbuchstaben unterschieden
wird. Die genauen Regeln (z.B. "ein Name darf nicht mit einem
Bindestrich anfangen") gibt der Registrar vor. Je nach Top-Level-Domain
und Registrar dürfen weitere Sonderzeichen verwendet werden.
Denic etwa erlaubt 92 zusätzliche Buchstaben (z.B. ä, ö,
ü, á, æ) aber keine sonstigen Sonderzeichen (z.B.
!, # oder %). Der Buchstabe "ß" ist im DNS äquivalent
zu "ss".
Über den Whois-Dienst kann festgestellt werden, ob der gewünschte
Domainname überhaupt verfügbar ist. Die länderspezifischen
Registrierungsorganistationen bieten ebenfalls Möglichkeiten
an, zu überprüfen, ob eine Domain bereits vergeben wurde.
Allerdings wird dort jeweils meist nur die eigene Domain einbezogen.
DENIC veröffentlicht also beispielsweise nur Informationen zu
Domains, die mit .de enden.
Bei einigen TLDs existieren Einschränkungen, die eine Registrierung
verhindern können. So muss beispielsweise bei den .de und .fr
TLDs der Antragssteller oder sein administrativer Vertreter (admin-c)
eine Postanschrift innerhalb des betreffenden Landes besitzen. Vergleichbares
gilt auch für die .eu Domain. Die Nationalität des Antragsstellers
spielt keine Rolle.
Auswahl eines Registrars oder Service Providers
Es gibt gewöhnlich mehrere Möglichkeiten, seine Domain
zu registrieren:
* durch eine direkte Vertragsbeziehung mit dem Betreiber einer (Top
Level) Domain (oft teuer, oft nicht ganz einfach, gelegentlich nur
als Großabnehmer möglich)
* bei einem Registrar für die gewünschte übergeordnete
Domain
* über einen mit einem Registrar zusammenarbeitenden Serviceprovider
* über einen Wiederverkäufer oder Händler, der mit
einem Serviceprovider oder Registrar zusammenarbeitet
Für Privatpersonen und Kleinunternehmen sind meist die Serviceprovider
oder deren Wiederverkäufer vorzuziehen, da sie deutlich billiger
sind und der Serviceprovider lästige Detailarbeiten übernimmt
und viele notwendige Dienste plus Domainregistrierung aus einer Hand
bietet. Als Richtwert für die Kosten einer Registrierung der
im deutschen Sprachraum gängigen Domains kann man von etwa 0
bis 100€ für die Registrierung und 15 bis 180€ jährlich
für die Betreuung ausgehen. Dies variiert mit den Top-Level-Domains
und mit den Serviceprovidern, sowie dem Umfang der von ihnen erbrachten
Dienste.
Einrichtung der Nameserver
Außerdem muss geklärt werden, wer die Nameserver betreibt,
auf denen die zukünftige Domain liegen wird. Das können
eigene Server sein, oder von einem Internet Service Provider verwaltete.
Werden nur wenige DNS-Namen benötigt, kann bei manchen Registrys
auf den Betrieb eigener Nameserver verzichtet werden. Die Namen werden
dann auf dem Nameserver der Registry eingetragen. DENIC beispielsweise
erlaubt in diesen Fällen bis zu fünf Namen pro Domain.
Die Nameserver (Denic verlangt, daß mindestens zwei voneinander
unabhängige Server vorhanden sind) müssen normalerweise
zum Zeitpunkt der Registrierung erreichbar sein und die neue Domain
bereits enthalten. Außerdem müssen die Nameserver selbst
registriert sein. Verantwortlich für deren Registrierung ist
der Inhaber der übergeordneten Domain. So muss beispielsweise
die Registrierung des Nameservers ns1.example.com durch den Inhaber
der Domain example.com durchgeführt werden.
Domain
Angebote
Ablauf einer Registrierung
Eine Domain-Registrierung erfolgt online per Web-Interface, über
eine proprietäre Applikation oder über herkömmliche
Formulare, die dann per Fax oder auf dem Postweg zugestellt werden.
Bestimmte Vorgänge, wie etwa das Löschen der Domain oder
ein Inhaberwechsel, können jedoch in vielen Fällen nicht
automatisiert durchgeführt werden, sondern benötigen ein
eigenhändig unterschriebenes Formular.
Bei der Registrierung sind der Name des Domain-Inhabers sowie verschiedene
administrative und technische Ansprechpartner anzugeben, außerdem
deren Postanschriften. Zu beachten ist, dass diese Informationen je
nach lokalen Datenschutzbestimmungen über den Whois-Dienst jedermann
zugänglich sein können.
Gleichzeitig mit der Domain-Registrierung werden einige DNS-Namen
und IP-Adressen eingetragen. Normalerweise sind zwei oder mehr NS-Einträge
erforderlich und ggf. Glue Records. Bei Privatpersonen oder Kleinunternehmen
ohne eigenen Nameserver können einige wenige A- und MX-RRs auch
auf dem Nameserver des Registrars verwaltet werden.
Die Modalitäten gibt die Registry vor. DENIC beispielsweise
fordert mindestens zwei Nameserver, die außerdem in unterschiedlichen
Subnetzen liegen müssen. Andere Registries sind oder waren weniger
restriktiv.
Viele Kunden registrieren eine Domain auch nur mit der Option, sie
zu parken (nicht zu nutzen) oder weiter zu veräußern. Es
gibt Dienstleister, die für solche temporären Zwecke Nameserver
zur Verfügung stellen.
Mit der Registrierung einer Domain sind rechtliche Auswirkungen verbunden.
Registrierungsdauer
Registrierungen sind grundsätzlich zeitlich begrenzt. Eine Domain
kann also nicht "gekauft" werden. Üblich bei Erstregistrierungen
sind Laufzeiten von einem Jahr, die sich bei Ablauf automatisch verlängern.
Die meisten Domains (nicht .de und .eu) lassen auch größere
Intervalle bis hin zu zehn Jahren zu. Erlischt eine Domain - etwa
weil die Zahlungen ausbleiben - wird sie in einen 30 oder mehr Tage
andauernden Blockierungszustand versetzt (engl.: redemption grace
period), in dem der Eigentümer die Möglichkeit hat, sie
zu reaktivieren. Bleibt die Reaktivierung aus, wird sie nach etwa
fünf Tagen endgültig freigegeben.
Nachträgliche Änderungen
Nachträgliche Änderungen der Registrierungsdaten werden
normalerweise online durchgeführt. Über einen mit Passwort
abgesicherten Webzugang können die Daten vom Inhaber jederzeit
editiert werden. Eine oft schwierige Operation ist der Domain-Transfer,
bei dem eine Domain zu einem anderen Registrar verlagert wird. Letzteres
wird oft auch als Provider-Wechsel bezeichnet, da durch den Domain-Transfer
die Domain fast immer auch von einem Service-Provider auf einen anderen
übertragen wird oder der neue Registrar gleichzeitig der neue
Service-Provider ist.
Anonyme Registrierung
Ein strittiger Punkt innerhalb der gegenwärtigen Registrierungspraxis
ist die Veröffentlichung persönlicher Daten des Domaininhabers
und seiner administrativen und technischen Vertretung in der zentralen
Datenbank der betreffenden Top-Level-Domain. Informationen wie Postanschrift
oder E-Mail Adresse sind über den Whois Dienst von jedermann
abrufbar und somit potentiell dem Missbrauch, etwa durch professionelle
Adressensammler, ausgesetzt. Andererseits muss bei möglichen
Rechtsverstößen des Domaininhabers (etwa missbräuchliche
Registrierung von fremden Markennamen) dieser juristisch greifbar
sein, also insbesondere über eine zustellfähige Adresse
verfügen.
Eine Kompromisslösung bietet die anonyme Registrierung. Der
Registrar setzt dabei seine eigenen Daten oder Daten von Dritten anstelle
der Kundeninformationen ein. Über eine spezielle Vertragsbeziehung
bleibt der anonyme Kunde dennoch im Besitz der Domain, auch wenn er
selbst nicht in der Whois-Datenbank aufgeführt ist. Der Registrar
agiert als Treuhänder im Kundenauftrag.
Für einzelne TLD's, so z.B. für .ch (Art. 3.2 AGB von SWITCH),
besteht eine Verpflichtung seitens des Registrants seine richtige
Identität bekannt zu geben. Erfolgt dies nicht, kann die Registry
den Domain-Namen löschen.
Artikel Domain-Registrierung. In: Wikipedia, Die
freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 30. April 2007, 00:59
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(Abgerufen: 7. Mai 2007, 06:01 UTC)
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